Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2011
- 7 K 3889/09 -
VG Köln hält privaten Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken für zulässig
Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch Multiple-Sklerose-Patienten neu entscheiden
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage eines an Multiple-Sklerose erkrankten Patienten auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken teilweise stattgegeben und das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, über die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken neu zu entscheiden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, der seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt ist, begehrt vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die
Erlaubnis zum Anbau von Cannabis würde gegen internationales Suchtstoffübereinkommen verstoßen
Diese wurde ihm vom BfArM mit der Begründung versagt, eine
BfArM hat auch bei eigentlichem Verstoß gegen internationales Suchtstoffabkommen Ermessensspielraum
Dem folgte das Verwaltungsgericht Köln jedoch nicht: Es stellte fest, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10918
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10918
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.