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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.03.2010
- BVerwG 4 BN 66.09 -
BVerwG erklärt Urteil des OVG Münster zum Bebauungsplan für E.ON Steinkohlekraftwerk für rechtskräftig
Beschwerden gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hinsichtlich der Unwirksamkeit des "Bebauungsplanes Nr.105 - E.ON Kraftwerk" zurückgewiesen.
Die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 eingelegt, mit dem das Oberverwaltungsgericht den
Hintergrund
Der
Urteil des OVG Münster rechtskräftig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2010
Quelle: ra-online, BVerwG
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Dokument-Nr. 9364
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