Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.05.2013
- BVerwG 5 C 20.12 -
Verpflichtung zur Abgabe von schwerbehindertenrechtlichen Ausgleichszahlungen gilt auch für Beschäftigungsgesellschaften
Auch bei Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft führt unzureichende Beschäftigung von Schwerbehinderten zur Zahlungspflicht einer Ausgleichsabgabe
Auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften können verpflichtet sein, eine schwerbehindertenrechtliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine so genannte Beschäftigungs- und
Betriebe ab 20 Arbeitnehmern müssen auf fünf Prozent ihrer "Arbeitsplätze" Schwerbehinderte beschäftigen
Die Klägerin wurde für das Jahr 2006 zu einer schwerbehindertenrechtlichen
Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe bei unzureichender Beschäftigung von Schwerbehinderten
Dem ist das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis gefolgt. Auch die von Beschäftigungsgesellschaften übernommenen Mitarbeiter verfügen über einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 20.05.2010
[Aktenzeichen: AN 14 K 08.335] - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 02.05.2012
[Aktenzeichen: 12 BV 10.2058]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15854
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15854
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.