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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2018
- BVerwG 5 C 9.17 -
Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen beamtenrechtlichen Fürsorgegrundsatz verstoßen
Berufen des Dienstherren auf Teilverzichtserklärung des Lehrers stellt unzulässige Rechtsausübung dar
Die Abfrage der Schulleitung, ob eine Lehrkraft im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel auf eine ihr zustehende Reisekostenvergütung für eine Klassenreise teilweise verzichtet, kann dazu führen, dass sich der Dienstherr auf eine solche Verzichtserklärung nicht berufen kann. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der als beamteter Realschullehrer im Dienst des beklagten Landes stand, hatte im Jahr 2013 bei seiner Schulleitung die Genehmigung einer Abschlussfahrt nach Berlin beantragt. Das dafür verwendete Antragsformular entsprach der Verwaltungsvorschrift des Dienstherrn für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Darin wurde u.a. abgefragt, ob die
Entscheidungen der Vorinstanzen
Während das nach erfolglosem Widerspruch angerufene Verwaltungsgericht Karlsruhe den Beklagten zur Zahlung weiterer
BVerwG: Entsprechende Abfrage verletzt beamtenrechtlichen Fürsorgegrundsatz
Der Beklagte könne sich laut Bundesverwaltungsgericht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht auf den Teilverzicht des Klägers auf Reisekostenvergütung berufen. Dabei handelte es sich um eine unzulässige Rechtsausübung. Die entsprechende Abfrage verletze den beamtenrechtlichen Fürsorgegrundsatz, weil sie die wohlverstandenen Interessen des Klägers nicht in gebührender Weise berücksichtige. Sie diene der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift des Dienstherrn. Danach seien Genehmigungen außerunterrichtlicher Veranstaltungen durch den Schulleiter nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, es sei denn, der teilnehmende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.02.2015
[Aktenzeichen: 9 K 842/14] - Teilverzicht eines Lehrers auf Erstattung von Reisekosten für Klassenfahrt wirksam
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2016
[Aktenzeichen: 4 S 830/15])
- Nordrhein-Westfalen: Beamtete Lehrer erhalten für Klassenfahrten Reisekostenvergütung
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: 1 A 1579/10]) - Lehrerin hat trotz Verzichtserklärung Anspruch auf Reisekostenerstattung für mehrtägige Schulfahrt
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2012
[Aktenzeichen: 9 AZR 183/11])
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Dokument-Nr. 26587
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