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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.03.2015
- BVerwG 6 C 12.14 -
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber staatlicher Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss Presse Auskunft über Mietvertrag mit dem Modemesseveranstalter "Bread & Butter" erteilen
Pressevertreter können bei überwiegendem Informationsinteresse von der staatlichen Liegenschaftsverwaltung Auskunft auch über Sachverhalte verlangen, die dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesrepublik Deutschland und das beigeladene Land Berlin waren jeweils Eigentümer von Teilflächen des Flughafens Tempelhof. Im Anschluss an die Schließung des Flughafens schlossen sie mit der ebenfalls beigeladenen BREAD & butter GmbH & Co. KG einen privatrechtlichen
Pressevertretern steht verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Auskunftserteilung zu
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der BImA und der BREAD & butter GmbH & Co. KG zurückgewiesen. Zwar hat das Oberverwaltungsgericht zu Unrecht das Landespressegesetz für anwendbar gehalten. Die Regelung von Presseauskunftspflichten obliegt in Bezug auf das Bundesliegenschaftswesen ebenso wie bei anderen dem Bund zugewiesenen Sachmaterien nicht den Gesetzgebern der Länder, sondern dem Bundesgesetzgeber. Das angefochtene Berufungsurteil stellt sich jedoch im Ergebnis als richtig dar. Da der Bundesgesetzgeber bislang keine Regelungen zu Presseauskunftspflichten getroffen hat, steht - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar 2013 entschieden hat - Pressevertretern ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Auskunftserteilung zu, soweit nicht berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen. Im vorliegenden Fall überwiegt das Informationsinteresse des Klägers als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Flughafen Berlin-Tempelhof: Mietvertrag muss gegenüber der Presse nicht offengelegt werden
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 6 K 4165/09]) - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 18.12.2013
[Aktenzeichen: 5 A 413/11]
- Journalist hat Anspruch auf Auskunft über Informationen des Aufsichtsrates über Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 S 48.13]) - Dritter hat keinen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt eines Landpachtvertrages
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2013
[Aktenzeichen: 4 K 191/13.KO])
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Dokument-Nr. 20823
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