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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.2017
- BVerwG 7 A 2.15 -
Elbvertiefung: Planfeststellungsbeschlüsse für Fahrrinnenausbau rechtswidrig und nicht vollziehbar
Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und Ausgleichsmaßnahmen teilweise nachbesserungsbedürftig
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar sind. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.
Die habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung für die nach
Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt
Die sonstigen Rügen
Beeinträchtigungen maßgeblicher biologischer Qualitätskomponenten nicht gravierend
Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer geschützter Arten, etwa
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23826
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