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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2020
- BVerwG 7 C 3.19 -
Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unverhältnismäßig sein
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist sowohl bei der Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung von Grenzwerten als auch bei der Ausgestaltung zu beachten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein kann, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein deutschlandweit tätiger Umweltverband. Er beansprucht die weitere Fortschreibung des zuletzt 2018 überarbeiteten Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt Reutlingen. Er machte geltend, dass bis in das Jahr 2020 hinein der
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verurteilte das beklagte Land, den
BVerwG: Dieselfahrverbot musste nicht zwingend vorgesehen werden
Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen änderte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil und verurteilte den Beklagten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2019
[Aktenzeichen: 10 S 1977/18]
- Eilanträge gegen Dieselfahrverbot in der Umweltzone Stuttgart erfolglos
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 05.04.2019
[Aktenzeichen: 17 K 1831/19, 17 K 2011/19, 17 K 2027/19, 17 K 2037/19, 17 K 2038/19, 17 K 2041/19, 17 K 2049/19, 17 K 2050/19, 17 K 2064/19]) - Stadt Frankfurt muss Dieselfahrverbote einführen
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 05.09.2018
[Aktenzeichen: 4 K 1613/15.WI])
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Dokument-Nr. 28484
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