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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.09.2023
- BVerwG 7 VR 4.23 -
Kein Baustopp für Rügener LNG-Terminal - Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Planfeststellungsbeschluss geht zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus
Den Antrag einer Umweltvereinigung, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" anzuordnen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt.
Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der
Planfeststellungsbeschluss geht zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus
Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ihrer Erfolgsaussichten, erweist sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Nach diesem Prüfungsmaßstab geht der
Umweltverträglichkeitsprüfung war nicht erforderlich
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 33265
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