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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „LNG-Terminal“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.06.2024
- 7 VR 4.24, 7 VR 5.24, 7 VR 6.24 und 7 VR 7.24 -
Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen LNG-Terminal im Hafen Mukran (Rügen) erfolglos
Keine schwerwiegende Sicherheitsrisiken erkennbar
Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind erfolglos. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mit Bescheid vom 9. April 2024 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran, Gemeinde Sassnitz, genehmigt. Hiergegen haben die Antragsteller Widerspruch eingelegt und beim Bundesverwaltungsgericht jeweils die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs beantragt. Sie machen schwerwiegende Sicherheitsrisiken geltend.Die Anträge sind nach Ansicht des BVerwG unzulässig. Die Zulässigkeit... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2024
- 7 A 9.23 und 7 A 11.23 -
Pipeline für LNG-Terminal Mukran: Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos
Planfeststellung von Rügen bis Lubmin rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" abgewiesen.
Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units - FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.09.2023
- BVerwG 7 VR 4.23 -
Kein Baustopp für Rügener LNG-Terminal - Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Planfeststellungsbeschluss geht zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus
Den Antrag einer Umweltvereinigung, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" anzuordnen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt.
Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran und Lubmin. Mit dieser sollen zwei im Hafen von Mukran geplante schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units - FSRUs) an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden.Bei der im Eilverfahren gebotenen... Lesen Sie mehr
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