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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2011
- BVerwG 9 C 4.10 -
BVerwG: Kein Schadensersatzanspruch der Gemeinde wegen Fehlern des Finanzamts
Landesfinanzverwaltung übt eigene gesetzliche Kompetenz aus – Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis liegt nicht vor
Einer Gemeinde steht wegen Fehlern des Finanzamts bei der Gewerbesteuererhebung kein Schadensersatzanspruch gegen das Land zu. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine
Verstoß gegen das Verfassungsrecht liegt nicht vor
Ein Anspruch ergebe sich nicht aus dem Rechtsinstitut der Folgenbeseitigung. Steuerrechtliche Vorschriften verliehen der
Grundgesetzlich gewährleistetes Selbstverwaltungsrecht nicht verletzt
Das den Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete Selbstverwaltungsrecht werde nicht verletzt. Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG verbürge einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2008
[Aktenzeichen: 6 K 2136/07] - VGH Baden-Württemberg: Gemeinde erhält keinen Ausgleich für Gewerbesteuerausfall bei Fehler des Finanzamts
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2010
[Aktenzeichen: 2 S 939/08])
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Dokument-Nr. 11807
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