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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2010
- 2 S 939/08 -
VGH Baden-Württemberg: Gemeinde erhält keinen Ausgleich für Gewerbesteuerausfall bei Fehler des Finanzamts
Verhältnis zwischen Finanzämtern und Gemeinden nicht mit privatrechtlichem Schuldverhältnis vergleichbar
Eine Gemeinde, die wegen eines Fehlers des Finanzamts ihre Gewerbesteueransprüche nicht durchsetzen kann, muss vom Land keinen finanziellen Ausgleich erhalten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Ein in Ötigheim ansässiges Unternehmen änderte die Gesellschaftsform und teilte die Umwandlung von einer KG in eine GmbH dem zuständigen
Gemeinden ist Gewerbesteuer als solche nicht verfassungsrechtlich garantiert
Der Verwaltungsgerichtshof hat offen gelassen, ob eine Haftung des Landes aus dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch schon deswegen ausscheidet, weil das
Kein Anspruch auf Schadensersatz aus quasi-vertraglichem öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis
Die Forderung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2010
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 9430
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