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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.02.2012
- BVerwG 9 VR 2.12 -
A 100 in Berlin: Bundesverwaltungsgericht untersagt Freilegung der Trasse
Räumung von Kleingartengeländen einstweilen untersagt
Auf Antrag eines Naturschutzverbandes und mehrerer privater Antragsteller hat das Bundesverwaltungsgericht der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch Eilbeschluss untersagt, an der für die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 vorgesehenen Trasse bauvorbereitende Maßnahmen durchzuführen, insbesondere Teile der Trasse freizulegen.
Gegen den Weiterbau der
Räumung von Kleingartengeländen sind dem bereits außer Kraft gesetzten Planfeststellungsbeschluss zuzuordnen
Gleichwohl hat die Senatsverwaltung Ende Januar 2012 damit begonnen, ein von ihr erworbenes Kleingartengelände im Trassenverlauf zu beräumen sowie Obstgehölze und Strauchwerk zu entfernen. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass derartige Tätigkeiten dem Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses zuzuordnen sind und daher einstweilen nicht durchgeführt werden dürfen. Davon ausgenommen sind Maßnahmen der Verkehrssicherung, wie sie jedem Grundstückseigentümer obliegen, namentlich die Beseitigung einsturzgefährdeter Baulichkeiten und die Beseitigung von Abfällen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13014
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