Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.1974
- BVerwG VII C 42.72 -
BVerwG: Vergabe der Stellplätze für Wahlplakate bestimmt sich nach abgestufter Chancengleichheit
Keine formale Gleichbehandlung zwischen großen und kleinen Parteien
Bei der Vergabe von Stellplätzen für Wahlplakate gilt eine abgestufte Chancengleichheit. Eine formale Gleichbehandlung sowohl kleiner als auch großer Parteien ist unzulässig. Um jedoch für kleine Parteien nicht eine wirksame Wahlpropaganda auszuschließen, muss für jede Partei ein Sockel von mindestens 5 % der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen und darf die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten, die für die kleinste Partei bereitstehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Kommunalwahlen in Düsseldorf im November 1969 stritt sich eine kleine
Oberverwaltungsgericht bejaht formale Gleichbehandlung aller Parteien
Nachdem das Verwaltungsgericht sich mit dem Fall beschäftigte, entschied das Oberverwaltungsgericht in dem Berufungsverfahren, dass eine Zuteilung der Stellplätze nach den Grundsätzen einer nur abgestuften
Bundesverwaltungsgericht hält Vergabe nach abgestufter Chancengleichheit für zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu Gunsten der Behörde und hob daher die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf. Die Beklagte habe nicht gegen den Gleichheitssatz in seiner besonderen Ausformung auf Gewährleistung der Wahlgleichheit verletzt. Wenn eine Behörde eine bestimmte Zahl von Stellplätzen als geeignet für die
Gefahr der Verfälschung des Gewichts und der Bedeutung der Parteien
Für die Abstufung spreche der Umstand, so das Bundesverwaltungsgericht, dass die absolute, formale Gleichbehandlung aller Parteien eine Verfälschung mit sich brächte. Denn mit einer solchen Gleichbehandlung würde der Anschein des gleichen Gewichts der verschiedenen Parteien erweckt und der Wähler über die wahre Bedeutung der einzelnen Parteien getäuscht werden. Dies würde das Recht der größeren Parteien auf Achtung ihrer
Ermöglichen einer wirksamen Wahlpropaganda durch Gewährung einer Mindestzahl von Stellplätzen
Um die ohnehin nicht allzu optimistischen Chancen neuer und kleiner Parteien nicht zusätzlich zu reduzieren, sei den kleinen Parteien nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts aber eine überproportional, also großzügig bemessene Mindestzahl von Stellplätzen zuzuerkennen. Denn eine wirksame Wahlpropaganda müsse noch möglich bleiben. Daher müsse für jede
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.1972
[Aktenzeichen: IX A 507/70]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1975, Seite: 200 DÖV 1975, 200 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 1975, Seite: 657 JuS 1975, 657 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1975, Seite: 340 MDR 1975, 340 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1975, Seite: 1289 NJW 1975, 1289
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24577
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24577
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.