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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.10.2015
- 10 B 15.1320 und 10 B 15.1609 -
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Erkenntnisse des Staatsministeriums begründeten nicht nur "bloßen Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Aufnahme des Landesverbands Bayern der Partei "Die Freiheit" in den Verfassungsschutzbericht 2013 rechtmäßig ist. Auch die Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zur verfassungsschutzrelevanten "Islamfeindlichkeit" der Partei bestätigte das Gericht als rechtmäßig.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die
Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Partei in Verfassungsschutzbericht
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Aufnahme des Landesverbands Bayern der
Partei schränkt Religionsfreiheit der in der Bundesrepublik lebenden Muslime ein
Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgelegten Erkenntnisse begründeten nicht nur einen "bloßen Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Klägerin. Es ergäben sich vielmehr hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin in einer mit dem Grundgesetz unvereinbaren Weise die Religionsfreiheit der in der Bundesrepublik lebenden Muslime einschränken und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung insoweit außer Geltung setzen wolle.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 21896
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