Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.03.2010
- 10 BV 09.1784 -
Ausweisung eines Irakers wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung rechtmäßig
Aussagen über Kontakte zu bereits verurteilten Terroristen widersprüchlich und nicht glaubhaft
Ein irakischer Staatsangehöriger, der seit fast 15 Jahren in Deutschland lebt, kann wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ausgewiesen werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger im Jahre 2009 wegen sicherheitsrechtlicher Erkenntnisse ausgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, dass er den Sicherheitsbehörden seit 2002 als Anhänger der terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam/Ansar al-Sunna (AAI/AAS) bekannt sei. Sein Umfeld sei von Sympathisanten und Mitgliedern der Vereinigung geprägt. Er habe regelmäßigen Umgang mit teilweise zu hohen Haftstrafen verurteilten Terroristen gepflegt und die örtliche AAI/AAS-Gruppe unterstützt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sei eine Audiokassette beschlagnahmt worden, auf der sich ein Aufruf zur Gewalt gegenüber Juden und Christen befunden habe. Auf seinem Laptop seien Verbindungen zu Web-Seiten mit radikalem Inhalt und Bezügen zur AAI/AAS gespeichert gewesen. Er habe auch mitgeholfen, Spenden für die örtliche Gruppe in Augsburg zu sammeln. Auch die Berücksichtigung der Interessen seiner irakischen Ehefrau und der beiden in Deutschland geborenen minderjährigen Kinder hindere die
Verwaltungsgericht hält Unterstützung des Terrorismus für nicht hinreichend nachgewiesen
Das Verwaltungsgericht hat der Klage gegen die Ausweisungsverfügung stattgegeben, da eine Unterstützung des
Verwaltungsgerichthof hält Beweise für eine Ausweisung als ausreichend
Gegen dieses Urteil hat die Landesanwaltschaft als Vertreter des öffentlichen Interesses Berufung eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat daraufhin das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Nachweise ausreichend seien, um eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
- Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus nur bei hinreichenden Anhaltspunkten
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.10.2008
[Aktenzeichen: 10 CS 08.2339]) - Kein Abschiebungsschutz für Al-Tawhid-Straftäter
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss
[Aktenzeichen: 18 B 350/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9565
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9565
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.