wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.04.2012
10 CS 12.767 -

„Dauercampieren“ in der Innenstadt grundsätzlich nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt

Iranisches Zeltlager in Würzburg bleibt verboten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Zeltlager der iranischen Asylbewerber in Würzburg verboten bleibt. Nach Ansicht des Gerichts ist das „Dauercampieren“ vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit grundsätzlich nicht geschützt. Für einen konkreten Versammlungszweck darf jedoch ein zweiter Pavillon aufgestellt werden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Iranische Asylbewerber in der Würzburger Innenstadt nach und nach ein Zeltlager u.a. mit einem großen beheizbaren Zelt errichtet, um auf ihre Situation als Asylsuchende aufmerksam zu machen.

Stadt untersagt Zeltager der Asylbewerber

Die Stadt Würzburg hatte dieses Zeltlager untersagt und darüber hinaus die Versammlung insoweit beschränkt, als nur ein Pavillon zu Kundgebungszwecken aufgestellt werden durfte; das Nächtigen auf öffentlichem Grund wurde verboten. Angesichts der Anordnungen der Stadt hat die Gruppe einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt. Gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg haben die Antragsteller Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Konkrete Versammlung darf nicht auf nur einen Pavillon beschränkt werden

Auch beim Bayerische Verwaltungsgerichtshof drang die Gruppe mit ihrem Anliegen, weiterhin ein großes Zelt aufzustellen zu dürfen, nicht durch. Nach Ansicht des Gerichts ist das „Dauercampieren“ vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit grundsätzlich nicht geschützt. Gründe für eine Ausnahme hätten die Beschwerdeführer nicht glaubhaft gemacht, denn ein besonderer Bezug zum Versammlungszweck in Form eines besonderen Symbolgehalts sei nicht erkennbar geworden. Hingegen ist es nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar, diese Versammlung auf einen einzigen Pavillon zu beschränken und das Nächtigen vollständig zu verbieten.

Pavillon von ca. 9 qm für Gruppe von zehn bis zwanzig Personen nicht ausreichend

Der Gruppe sei ein berechtigtes Interesse daran zuzugestehen, ihre Anliegen rund um die Uhr, also auch nachts, vorzubringen und zu diesem Zweck einen weiteren Pavillon als Kundgebungsmittel aufzustellen. Eine darin liegende funktionale Bedeutung für das Versammlungsthema sei jedenfalls nicht auszuschließen. Angesichts einer Gruppe von zehn bis zwanzig Personen sei ein einziger Pavillon von ca. 9 qm nicht ausreichend. Öffentliche Belange, etwa straßen- und wegerechtlicher sowie ordnungsrechtlicher Art, stünden an dem (neuen) Versammlungsort „Unterer Marktplatz“ nicht erkennbar entgegen. Das Zeltverbot gegenüber Sympathisanten war hingegen nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Iran | iranisches | Iranerin | Iraner | Versammlung | Versammlungsfreiheit | Zeltlager

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13342 Dokument-Nr. 13342

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?