Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.07.2013
- 10 N 13.210 u.a -
Verlängerung der Sperrzeit für Augsburger Spielhallen bis 9 Uhr gültig
Landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage mit Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die von der Stadt Augsburg im Januar 2013 erlassene Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen, mit der die Sperrzeit ab Februar 2013 um drei Stunden verlängert wurde, gültig ist. Die Normenkontrollanträge mehrerer Spielhallenbetreiber wurden damit abgelehnt.
Nach einer landesgesetzlichen Vorschrift aus dem
Mit größerem Angebot und besserer Verfügbarkeit von Geldspielgeräten geht höheres Gefahrenpotential in Bezug auf Spielsucht einher
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage aus dem neuen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Sperrzeitverlängerung für Spielhallen ist unwirksam
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012
[Aktenzeichen: 6 S 389/12 und 6 S 544/12]) - Hessischer VGH: Verlängerung der Sperrzeit für Spielhallen in Kassel bleibt vollziehbar
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2011
[Aktenzeichen: 8 B 1762/11.N u.a.])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17027
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17027
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.