Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.07.2009
- 11 BV 08.481 und 482 -
Bayerischer VGH: Lkw-Überholverbote rechtmäßig
Lkw-Überholverbote dienen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Verkehrsbeschränkungen in Form von Lkw-Überholverboten auf der Bundesautobahn (hier: A 8 Ost) mittels Streckenbeeinflussungsanlagen, Verkehrsschildern und Prismenwendern sind rechtmäßig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Auf der BAB A 8 Ost ist auf dem Streckenabschnitt zwischen km 97,65 bis km 125 in Richtung Salzburg und zwischen km 123,2 bis km 87,2 in Richtung München mehrere sogenannte Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) aufgestellt, die am 1. März 2000 zunächst in Probe- und später in Dauerbetrieb genommen wurde. In Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung wird durch diese Vorrichtungen zeitweise ein Lkw-Überholverbot zur Harmonisierung des Verkehrsablaufs angeordnet. Darüber hinaus sind in weiteren Abschnittsbereichen starre Verkehrsschilder und Prismenwender montiert, die ebenfalls Überholverbote anordnen. Der Kläger, ein Spediteur, der die BAB A 8 Ost häufig befährt, wandte sich mit seinen Klagen gegen jede dieser drei Formen der Verkehrsbeschränkung.
Verkehrsaufkommen stellt konkrete Gefahrenlage dar
Soweit die Klagen gegen die durch Prismenwender bekanntgegebenen Überholverbote gerichtet waren, sah sie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits als unzulässig an, da der Kläger die einjährige Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe. Diese beginne, wenn der Verkehrsteilnehmer sich erstmalig der Regelung des Verkehrszeichens gegenüber sehe. Die Klagen gegen die mittels SBA und starrer Verkehrsschilder bekannt gegebenen Lkw-Überholverbote sind nach Auffassung des Gerichts zwar zulässig, jedoch werde der Kläger insoweit nicht in seinen Rechten verletzt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung dieser Beschränkungen des fließenden Verkehrs seien gegeben und die angefochtenen Anordnungen verhältnismäßig und ermessensfehlerfrei getroffen worden. Die besonderen örtlichen Verhältnisse auf den betreffenden Streckenabschnitten (erhebliche Höhenunterschiede mit Steigungs- und Gefällstrecken, dichte Abfolge der Anschlussstellen, nur zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung ohne Standstreifen, nur 1 m breiter Mittelstreifen) bewirkten zusammen mit dem überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke eine konkrete Gefahrenlage. Die Lkw-Überholverbote seien auch dazu geeignet, die Verkehrssicherheit zu verbessern, wie sich aus den bayernweit erhobenen Unfallzahlen ergebe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2009
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH
- Überholverbot für LKW auf einem Teilstück der A 1 ist rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 26.06.2007
[Aktenzeichen: 7 A 5067/04]) - Fuhrunternehmer klagt erfolglos gegen Überholverbote auf Streckenabschnitten der Bundesautobahn
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.01.2008
[Aktenzeichen: 10 K 3614/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8388
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8388
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.