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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.03.2009
- 2 S 1400/08 -
Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Bezug von Zuschlägen zum Arbeitslosengeld II
Rundfunkgebührenpflicht führt nicht zu Unterschreitung des Existenzminimums
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen kann auch dann nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, wenn die Zuschläge geringer sind als die monatlichen Rundfunkgebühren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Die Klägerin bezog Arbeitslosengeld II und erhielt wegen des vorausgegangenen Bezugs von Arbeitslosengeld einen befristeten Zuschlag in Höhe von monatlich 10 EUR. Den Antrag der Klägerin auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht lehnte der SWR ab. Die Befreiung sei ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Rundfunkteilnehmer neben dem Arbeitslosengeld II einen Zuschlag erhalte. Die Klägerin könne sich auch nicht auf einen besonderen
Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt
Der VGH hat zur Begründung ausgeführt, dass die Klägerin die Befreiungsvoraussetzungen nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht erfülle. Ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II schließe die Befreiung auch dann aus, wenn er die Höhe der monatlichen
Einkommensgrenzen führen meist zu Ungleichbehandlungen
Ein besonderer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2009
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH
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Dokument-Nr. 8309
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