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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.12.2005
- 20 A 04.40044 -
Klagen gegen Zivilflughafen Memmingerberg abgewiesen
In einem Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieser die Klagen mehrerer Anwohner und Nachbargemeinden gegen die luftrechtliche Genehmigung eines Zivilflughafens in der Nähe von Memmingen zurückgewiesen.
Das von einer privaten Gesellschaft betriebene Projekt soll auf dem Areal des ehemaligen Militärflughafens Memmingerberg verwirklicht werden.
Der BayVGH hat die angefochtene Genehmigung als rechtmäßig erkannt. Insbesondere bestehe nach der vom Gericht durchgeführten Beweisaufnahme die reale Chance, dass der geplante Flughafen auf Dauer wirtschaftlich lebensfähig sei; im Falle eines späteren Scheiterns entstünden für die betroffenen Bürger und Gemeinden auch keine irreparablen Schäden. Die Standortalternative Lagerlechfeld sei aus Kostengründen mittlerweile nicht mehr aktuell, so dass ihre ungenügende Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren nicht zur Aufhebung des Genehmigungsbescheids führen könne.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen; die unterlegenen Kläger können dagegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des BayVGH vom 02.12.2005
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Dokument-Nr. 1390
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