wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023
24 CS 23.650 -

Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Partei "Die Heimat"

Unterstützung verfassungs­feindlicher Organisationen begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Die Mitgliedschaft und Unterstützung der Partei "Die Heimat" (ehemals: NPD) begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, mit der Folge des Entzugs waffenrechtlicher Erlaubnisse. Bei der Partei handelt es sich um eine verfassungs­feindliche Organisation. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 wurde einem in Bayern wohnhafter Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse mit sofortiger Wirkung entzogen, da er Mitglied der Partei "Die Heimat" war und diese durch die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen unterstützt hat. Die zuständige Behörde hielt den Mann für unzuverlässig. Der vom Mann beantragte Eilrechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Mannes.

Rechtmäßigkeit des Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig, da der Mann Mitglied der Partei "Die Heimat" ist und diese unterstützt. Die Partei verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen. Der Mann sei daher als unzuverlässig einzustufen.

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Unterstützung verfassungsfeindlicher Organisationen

Bei Personen, die einem verfassungsfeindlichen Spektrum zuzuordnen sind, sei die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Regel nicht gegeben. Denn der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen erfordere eine stete Rechtstreue und Besonnenheit, woran bei einem solchen Personenkreis berechtigte Zweifel bestehen. Eine Ausnahme könne bestehen, wenn der Mann an einem Ausstiegsprogramm teilgenommen hätte oder sich von hetzenden Äußerungen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei unmissverständlich und beharrlich distanziert hätte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 20.03.2023
    [Aktenzeichen: RO 4 S 23.304]
Aktuelle Urteile aus dem Waffenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33405 Dokument-Nr. 33405

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?