wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.04.2015
4 BV 13.2391 -

Ausgeschiedener ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

Geltend gemachtem Erstattungsanspruch fehlt es an wirksam abgeschlossenem öffentlich-rechtlichen Vertrag

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW- Führerscheins (Fahrzeuge über 7,5t) zurückerstatten muss.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein (Landkreis Forchheim) überwiegend die Marktgemeinde übernommen. Gleichzeitig hatte der ehrenamtliche Feuerwehrmann erklärt, der Freiwilligen Feuerwehr für mindestens 10 Jahre als Kraftfahrer für Einsätze, Ausbildung und Übungen zur Verfügung zu stehen. Für den - hier eingetretenen - Fall, dass er den Dienst als Kraftfahrer zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr wahrnehmen sollte, hatte sich der Betreffende gegenüber der Gemeinde zur anteiligen Kostenerstattung verpflichtet.

Bayerisches Feuerwehrgesetz steht Rückzahlung entgegen

Die hierauf gestützte Zahlungsklage des Markts Gößweinstein hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Für den geltend gemachten Erstattungsanspruch fehle es an einem wirksam abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Insoweit mangele es bereits an der für öffentlich-rechtliche Verträge gesetzlich vorgesehenen Schriftform. Darüber hinaus stehe der Rückzahlung jedoch auch das Bayerische Feuerwehrgesetz entgegen. Dieses räume den unentgeltlich tätigen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten einen Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen gegenüber der Gemeinde ein. Daraus folge eine Kostentragungspflicht auch in Bezug auf etwaige Aus- und Fortbildungskosten. Ein Rückgriff auf die ehrenamtlichen Feuerwehrleute sei nicht erlaubt. Die Gemeinde müsse dafür Sorge tragen, dass die notwendigen Fahrerlaubnisse in der Feuerwehr in ausreichender Zahl vorhanden seien und erforderlichenfalls auch die Fahrschulkosten übernehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21084 Dokument-Nr. 21084

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21084

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?