Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.11.2010
- 9 CE 10.2468 -
Bayerischer VGH: Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden
Gesundheitsschutzgesetz jedoch nicht ausdrücklich auf Tabakrauch beschränkt
Werden in einem Shisha-Café ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten angeboten, darf das Café vorerst weiter betrieben werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Fall betreibt die Antragstellerin ein Shisha-Café in München. Die Landeshauptstadt München hat Kontrollen wegen der Beachtung des Gesundheitsschutzgesetzes sowie die Verhängung von Bußgeldern angedroht und inzwischen auch bereits ein Bußgeld verhängt. Die Antragstellerin hat deshalb vorläufige Feststellung beantragt, dass der Betrieb eines tabakfreien Shisha-Cafés nach dem
Gesundheitsschutzgesetz bezieht sich auf Schutz vor Tabakrauch
Der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts bezieht sich der Nichtraucherschutz nach dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2010
Quelle: Bayersicher Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- BVerfG: Rauchverbot in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.08.2010
[Aktenzeichen: 1 BvQ 23/10]) - Saarland: Wasserpfeifenrauchen in "Shisha-Cafés" vorläufig weiterhin erlaubt
(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.03.2008
[Aktenzeichen: Lv 2/08 e. A.])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10654
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10654
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.