Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2010
- 10 CE 10.1830 -
Bayerischer VGH: Bezeichnung von a.i.d.a. e.V. als linksextremistisch im Verfassungsschutzbericht 2008 muss vorerst gestrichen werden
Keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen
Der Verfassungsschutzbericht 2008 darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht und an Dritte herausgegeben werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der
Verwaltungsgericht München lehnt Antrag zunächst ab
In dem
Anhaltspunkte für Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht relevant, sofern sie nicht im Verfassungsschutzbericht zur Unterrichtung der Öffentlichkeit vorliegen
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Bayerischen Verwaltunsgerichtshof war, dass im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2010
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10310
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10310
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.