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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „a.i.d.a. e.V.“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2010
- 10 CE 10.1830 -
Bayerischer VGH: Bezeichnung von a.i.d.a. e.V. als linksextremistisch im Verfassungsschutzbericht 2008 muss vorerst gestrichen werden
Keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen
Der Verfassungsschutzbericht 2008 darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht und an Dritte herausgegeben werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Verfassungsschutzbericht 2008 nur veröffentlicht und an Dritte herausgegeben werden darf, wenn darin einzelne Passagen gestrichen oder geschwärzt werden, in denen der Verein a.i.d.a e.V. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München) als linksextremistisch und damit als verfassungsfeindlich bezeichnet wird.In dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 wird a.i.d.a. e.V. mehrfach erwähnt und dabei zu den linksextremistischen Gruppierungen gezählt. Das Verwaltungsgericht München hatte mit Beschluss... Lesen Sie mehr
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