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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
- Vf. 8-VII-12 -
Bayerischer Verfassungsgerichtshof zum Rundfunkbeitrag: Rundfunk-"beitrag" ist keine "Steuer" und die Bundesländer sind gesetzgebungsbefugt
Bundesländer haben Regelungskompetenz für Rundfunkbeitrag
Ein Passauer Jurist ist mit seiner Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat keine grundrechtlichen und kompetenzrechtlichen Bedenken hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrags und sieht ihn insgesamt als verfassungsgemäß an.
Geklagt hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer. Er ist der Ansicht, dass der neue
Bundesländer haben keine Gesetzgebungskompetenz für eine Rundfunksteuer
Die Bundesländer hätten zum Erlass einer Steuer aber keine Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lasse sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a GG noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Damit würde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen.
Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Geuer sieht auch Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung. Das Gesetz über den
Bislang hätten zum Beispiel Studenten, die nur einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen müssen. Jetzt müssten alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Verstoß gegen Datenschutz
Ferner gebe es datenschutzrechtliche Probleme. Die Meldeämter in Deutschland würden dem Beitragsservice automatisiert Meldedaten mitteilen, sagte der Jurist dem Focus. Dabei würden Familienname, Vorname, sämtliche früheren Namen, Doktorgrad, Familienstand, Tag der Geburt, die gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung und den Tag des Einzugs weitergegeben. Der Beitragsservice hätte somit zentral gesammelt, bundesweite Daten.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage ab
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab der Klage von Geuer nicht statt und urteilte, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: ra-online (pt)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage der Drogeriekette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag ab
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: Vf. 24-VII-12]) - Nicht ausreichend substantiiert: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde des VDGN gegen Rundfunkbeitrag aus formalen Gründen zurück
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 1700/12]) - Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag gescheitert: BVerfG nimmt 2. Verfassungsbeschwerde des VDGN gegen Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung an
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 2603/12])
Jahrgang: 2014, Seite: 3215 NJW 2014, 3215
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Dokument-Nr. 15018
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