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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.12.2012
- L 1 LW 31/11 -
Eheschließung mit Landwirt begründet für Ehefrau Pflichtversicherung in Landwirtschaftlicher Alterskasse
Rückwirkende Rentenbeitragsbefreiung nur bei fristgerechtem Antrag möglich
Die Eheschließung mit Landwirt begründet für Ehefrau die Pflichtversicherung in Landwirtschaftlicher Alterskasse. Eine rückwirkende Befreiung für die Rentenbeiträge ist nur mit rechtzeitig gestelltem Befreiungsantrag möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall heiratete am 8. August 2010 die Klägerin ihren
Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse ist durch eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft begründet
Das Bayerische Landessozialgericht wies die Klage in zweiter Instanz ab. Die Landwirtschaftliche Alterskasse habe das Gesetz über eine Altershilfe in der Landwirtschaft zutreffend angewandt. Danach sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2013
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 14972
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