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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.03.2010
- L 13 R 550/09 -
Bayerisches LSG: Fitnesstrainer müssen Rentenbeiträge entrichten
Tätigkeit ist als Lehrerberuf einzustufen und damit in vollem Umfang rentenversicherungspflichtig
Auch selbstständige Fitnesstrainer sind als Lehrer im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung einzustufen und müssen aus ihren Honoraren derzeit 19,9 % an die Rententräger abführen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Nebenjob als
Auch selbstständige Trainer in vollem Umfang rentenversicherungspflichtig
Gegen die Beitragspflicht hatte der Kläger sich zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht gewehrt. Die
Auch Fitnesstrainer benötigen Absicherung im Alter
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2010
Quelle: ra-online, Bayerisches LSG
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Dokument-Nr. 9394
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