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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.11.2023
- 202 ObOWi 1122/23 -
Keine mathematische Berechnung der Bußgeldhöhe
Höhe des Bußgeldes bemisst sich anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Gesichtspunkte
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nicht nach einer mathematischen Berechnung. Vielmehr bemisst sie sich anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung alle maßgeblichen Gesichtspunkte. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2023 wurde eine Betroffene vom Amtsgericht Fürth wegen vorsätzlicher Errichtung einer baulichen Anlage ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung zu einer
Keine eigenständige Bemessung der Geldbuße durch Gericht
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zu Gunsten der Betroffenen. Das Amtsgericht sei seiner Verpflichtung zur eigenständigen
Unzulässigkeit einer mathematischen Berechnung der Geldbuße
Der mathematische Ansatz hinsichtlich einzelner Zumessungserwägungen spiegele nach Auffassung des Landesgerichts eine scheinbare Genauigkeit vor, die von vornherein nicht gegeben sei. Zudem lasse er das Gebot der Gesamtabwägung der relevanten, für und gegen die Betroffene sprechenden Zumessungskriterien außer Acht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2023
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Fürth, Urteil vom 04.08.2023
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Dokument-Nr. 33554
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