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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berechnung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.05.2024
- 8 K 2918/22 Kg -

Taggenaue Betrachtung für Zwecke des § 62 Abs. 1a Satz 1 und 3 EStG erforderlich

Kindergeld ist für jeden Monat in dem die Anspruchs­voraussetzungen wenigstens an einem Tag erfüllt sind, zu gewähren

Das FG Münster entschied im Hinblick auf eine Kinder­geld­berechnung, dass der "Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums" im Sinne des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG taggenau zu ermitteln ist.

Die Klägerin und ihre Tochter sind bulgarische Staatsangehörige, die am 20. Januar 2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 oder Abs. 3 FreizügG/EU erfüllte die Klägerin unstreitig nicht. Die Familienkasse setzte gegenüber der Klägerin Kindergeld für die Monate Januar bis März 2022 fest, lehnte jedoch eine Kindergeldfestsetzung für den Monat April 2022 ab. Aus der Weisung des Bundeszentralamts für Steuern vom 28. September 2022 zum Ausschluss der Kindergeldzahlungen nach § 62 Abs. 1a EStG nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. August 2022 (C-411/20) folge, dass ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.04.2024
- 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) -

Rechtmäßigkeit des sog. Quadrat­wurzel­maß­stabs bei der Berechnung von Straßen­reinigungs­gebühren

Quadratwurzelmaßstab vorrangig anzuwenden

Das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßen­reinigungs­gebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen.

Die Hansestadt Lüneburg erhob bis Ende 2017 Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Frontmetermaßstab. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 stellte sie den Maßstab um und erhebt seitdem die Gebühren gemäß ihrer Straßenreinigungsgebührensatzung nach dem sog. Quadratwurzelmaßstab. Bei diesem wird aus der Grundstücksfläche die Quadratwurzel gezogen. Damit wird gedanklich ein quadratisches Grundstück... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.11.2023
- 202 ObOWi 1122/23 -

Keine mathematische Berechnung der Bußgeldhöhe

Höhe des Bußgeldes bemisst sich anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Gesichtspunkte

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nicht nach einer mathematischen Berechnung. Vielmehr bemisst sie sich anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung alle maßgeblichen Gesichtspunkte. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2023 wurde eine Betroffene vom Amtsgericht Fürth wegen vorsätzlicher Errichtung einer baulichen Anlage ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung zu einer Geldbuße von 7.100 € verurteilt. Das Gericht hat sich bei der Höhe der Geldbuße an einer verwaltungsinternen Richtlinie orientiert und eine mathematische Berechnung in Form von... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2023
- 3 AZR 221/22 -

BAG zur endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit

Endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit darf auf zuletzt maßgebliche Entgelt abgestellt werden

Eine Betriebs­renten­zusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebs­renten­leistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeit­beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungs­umfang in diesem Zeitraum modifizieren. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Versorgungsrichtlinien sahen eine Altersrente vor, die sich aus einem Festrentenbetrag mal Dienstjahren ergab, wobei sich der Festrentenbetrag nach folgender Formel errechnete: Rentenfähiges Einkommen/ Beitragsbemessungsgrenze x Renteneckwert. Das rentenfähige Einkommen sollte ein Zwölftel des Einkommens betragen, das der Mitarbeiter im letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versorgungsfalles... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 10 EG 1/22 R -

Höheres Elterngeld für Frauen nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschafts­bedingten Erkrankung

Regelung für schwangerschafts­bedingte Erkrankung nicht analog anwendbar

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschafts­bedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschafts­bedingte Erkrankung war. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im Streitfall war die Klägerin als Kammeraassistentin bei Filmproduktionen tätig und arbeitete immer nur befristet, je nach Dauer des Filmprojektes. Als ihr letztes Beschäftigungsverhältnis endete, meldete sie sich arbeitslos. Während ihrer Arbeitslosigkeit wurde ihre Schwangerschaft festgestellt. Aus Gründen des Arbeitsschutzes konnte sie ihre körperlich anstrengende Arbeit während... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2022
- 9 A 1019/20 -

Falsche Gebührenkalkulation: Abwasser­gebühren­kalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick zu hoch

Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick aus November 2016 unwirksam

Die Abwasser­gebühren­kalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Musterverfahren entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert.

Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung von Schmutz- und Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage im Jahr 2020 ab.Die Berufung des Klägers hatte nun Erfolg - das Oberverwaltungsgericht hob den Gebührenbescheid auf. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.01.2022
- L 19 AS 2083/18 -

LSG Nordrhein-Westfalen: Schlüssige Konzepte von SGB II/XII-Trägern bestätigt

Nur soweit es kein schlüssiges Konzept gibt, bleibt Bestimmung den Gerichten überlassen

Zahlreiche Konzepte zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten i.S.v. § 22 SGB II und § 35 SGB XII halten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das Landessozialgericht (LSG) hat in mehreren Entscheidungen die von Grund­sicherungs­trägern verwandten Angemessenheits­werte beruhend auf Konzepten der Firma Analyse & Konzepte bestätigt.

Bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw. § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB XII). Die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Aufwendungen für die Unterkunft hat nach der Rechtsprechung des BSG, der die Senate des LSG sich angeschlossen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.04.2022
- L 4 SO 119/21 -

Coronabedingter Zuschuss für soziale Dienstleister auf 75 % der monatlichen Durch­schnitts­einnahmen begrenzt

Vorrangige und bereits erbrachte Leistungen sind bereits bei der Berechnung der Zuschusshöhe zu berücksichtigen

Sozialdienstleister, die coronabedingt ihre Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen können, erhalten einen Zuschuss zur Bestandssicherung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Dieser Zuschuss beträgt höchstens 75 % des ermittelten Monatsdurch-schnitts der zuvor erzielten Vergütungen und ist eine nachrangige Leistung. Vorrangige und bereits erbrachte Leistungen sind schon bei der Berechnung der Zuschusshöhe und nicht erst in einem späteren Erstattungs­verfahren des Leistungsträgers zu berücksichtigen. Dies hat das Hessischen Landes­sozial­gericht entschieden.

Ein Dienstleister aus dem Kreis Groß-Gerau konnte während der coronabedingten Schulschließung nur eingeschränkt Eingliederungshilfe in Form von Teilhabeassistenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erbringen. Er beantragte für Juni und Juli 2020 Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Der Kreis Bergstraße ermittelte die durchschnittliche monatliche Leistungsvergütung,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 01.02.2022
- 7 U 566/20 -

Lineare Berechnung der Nutzungs­entschädigung des Leasinggebers nach Verstoß gegen Transparenzgebot

In AGB des Leasinggebers befindlicher Prozentfaktor wegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht heranzuziehen

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied in einem Berufungsurteil insbesondere über die Frage, wie die Höhe des Nutzungsersatzes bei der Rückabwicklung von Leasingverträgen zu bemessen ist.

Ist ein Leasingvertrag über ein Auto rückabzuwickeln, steht dem Leasingnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Leasingraten zu. Demgegenüber kann der Leasinggeber, also derjenige der das Auto zur Verfügung gestellt hat, Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer verlangen.Das klagende Unternehmen erreichte... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.05.2021
- 5 C 11.18 -

BVerfG-Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Bedarfssatzes für Studierende

BVerwG zweifelt an Verfassungsmäßigkeit

Die Regelung des Bundes­ausbildungsf­örderungs­gesetzes (BAföG), nach der im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 ein monatlicher Bedarf für Studierende in Höhe von 373 Euro galt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), verstößt nach Überzeugung des Bundes­verwaltungs­gerichts gegen den aus dem verfassungs­rechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungs­angeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungs­bezogenen Existenzminimums (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG). Das Bundes­verwaltungs­gericht hat deshalb beschlossen, dem Bundes­verfassungs­gericht die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den genannten Bestimmungen des Grundgesetzes zur Entscheidung vorzulegen.

Die Klägerin studierte im Wintersemester 2014/2015 an einer staatlichen Hochschule in Deutschland. Sie erhielt für den Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 unter Anrechnung elterlichen Einkommens Ausbildungsförderung nach Maßgabe der Bestimmungen des BAföG. Die entsprechenden Förderungsbescheide griff die Klägerin mit der Begründung an, der für den fraglichen Zeitraum geltende Bedarfssatz... Lesen Sie mehr