wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 28.09.2022
206 StRR 157/22 -

Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeibeamten kann Strafbarkeit wegen Untreue begründen

Voraussetzung ist fehlende Kontrolle der Abführung der Gelder

Liefert ein Polizeibeamter eingenommene Verwarnungsgelder nicht ab, so kann dies eine Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB darstellen. Dazu ist unter anderem erforderlich, dass die Abführung der Gelder durch den Dienstherrn nicht kontrolliert wird. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von Mai 2015 bis Januar 2018 hatte ein Verkehrspolizist Verwarnungsgelder in Höhe von über 13.000 € nicht bei seiner Dienststelle abgegeben, sondern zu eigenen Zwecken verwendet. Er wurde deshalb vom Amtsgericht München im September 2021 wegen Untreue verurteilt. Das Landgericht München I änderte den Schuldspruch in veruntreuende Unterschlagung. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft, welche weiterhin eine Untreue annahm.

Strafbarkeit wegen Untreue

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Der Polizist habe sich seiner Ansicht nach wegen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB strafbar gemacht. Dem Polizisten habe kraft behördlichen Auftrags die Pflicht oblegen, staatliche und somit fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Zudem sei ihm infolge des weitgehenden Fehlens von Kontrollen in seiner Dienststelle bezüglich der Abrechnung und Ablieferung der Verwarnungsgelder Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit verblieben mit der Folge, dass er ohne Steuerung und Überwachung durch seinen Dienstherren auf dessen Vermögen habe zugreifen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2022
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2021
  • Landgericht München I, Urteil vom 14.02.2022
    [Aktenzeichen: 18 Ns 124 Js 113673/108]
Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 3522
NJW 2022, 3522

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32379 Dokument-Nr. 32379

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32379

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?