Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.10.2010
- 1 L 481/10 -
VG Münster: Tätowierung eines Ponys mit "Rolling-Stones-Zunge" verstößt gegen Tierschutzrecht
"Individuelle Verschönerung" ist kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzes für Pony-Tätowierung
Der Halter eines Ponys darf sein Tier nicht mit einer "Rolling-Stones-Zunge" tätowieren. Dies verstößt gegen das Tierschutzrecht. Daher sprach das Verwaltungsgericht Münster - in einem Eilverfahren - ein entsprechendes Verbot aus.
Der Halter hatte bereits eine größere Fläche Haare am rechten hinteren Oberschenkel des Ponys wegrasiert und eine etwa 15 cm große Vorlage der "Rolling-Stones-Zunge" vortätowiert, um sein
Tätowierung eines warmblütigen Wirbeltieres stellt Verstoß gegen Tierschutzgesetz dar
Dieses Vorhaben erklärte das Gericht für tierschutzwidrig. Die
Pony dürfen keine Schmerzen ohne vernünftigen Grund zugefügt werden
Dieses verbiete es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Auch wenn Tätowierungen am Menschen im Regelfall ohne Betäubung erfolgten, bedeute dies nicht, dass der mit derartigen Eingriffen in die Haut verbundene Schmerz bei einem Tier zu vernachlässigen sei.
Pony-Tätowierung nicht mit Menschen-Tätowierung vergleichbar
Bei der Frage nach der Vergleichbarkeit müssten sowohl die physiologischen Eigenschaften des Tieres wie auch seine Angst und seine Unfähigkeit, den Sinn des Schmerzes einzusehen und dessen zeitliche Dimensionen abzuschätzen, bedacht werden.
Menschen können sich auf die mit der Tätowierung verbundenen Schmerzen einstellen
Im Gegensatz zu einem Tier könnten sich Menschen auf die mit einer
Motiv: "Pferd individuell verschönern"
Das erklärte Motiv des Antragstellers, "sein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ ra-online
- Tier-Crush-Videos: Beim Liebesspiel zur Luststeigerung mehrere Kleintiere töten, ist Tierquälerei
(Landgericht Mosbach, Urteil vom 02.02.2005) - Kein pferdetaugliches Futter und Verdacht auf Erschlagen eines Pferdes mit einem Hammer rechtfertigen 2jähriges Pferdehaltungs und -betreuungsverbot für Pferdehalter
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 05.09.2008
[Aktenzeichen: 6 L 373/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10585
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10585
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.