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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.08.2011
- 3 EN 77/11 -
Thüringer OVG: Jena darf vorläufig weiterhin "Bettensteuer" erheben
Schwerer Nachteile oder wichtige Gründe des Hotelbetreibers für Erlass einstweiliger Anordnung nicht erkennbar
Das Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Eilantrag eines Hotelbetreibers in Jena gegen die Satzung der Stadt über die Erhebung einer so genannten Übernachtungssteuer abgelehnt. Die auch als "Bettensteuer" bezeichnete Übernachtungssteuer darf somit vorläufig weiterhin erhoben werden.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte kurz zuvor bereits mit Beschluss vom 17. August 2011 den Eilantrag einer Hotelbetreiberin aus Erfurt gegen die Erhebung der so genannten Kulturförderabgabe ("Bettensteuer") abgelehnt. Nun blieb auch der Eilantrag einer Hotelbetreiberin aus Jena vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht erfolglos.
"Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Jena" sieht örtliche Aufwandsteuer in Höhe von 1 bis 2 Euro vor
Die am 21. Januar 2011 in Kraft getretene "Satzung über die Erhebung einer
Hotelbetreiber will Gültigkeit der Satzung überprüft wissen
Der Betreiber eines Hotels in Jena hat Ende Januar 2011 beim Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag gestellt, mit dem er die Gültigkeit der Satzung überprüft wissen möchte. Zugleich hat er mit dem vorliegenden Eilantrag begehrt, die Satzung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Nachteilen, die ein Außerkraftsetzen der Satzung vor Entscheidung über Normenkontrollverfahren rechtfertigen, nicht erkennbar
Diesen Antrag hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Thüringer OVG: "Bettensteuer" in Erfurt vorläufig zulässig
(Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.08.2011
[Aktenzeichen: 3 EN 1514/10]) - VG Köln: "Kulturförderabgabe" für Beherbergungsbetriebe rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 06.07.2011
[Aktenzeichen: 24 K 6736/10]) - Bettensteuer: "Kultur- und Tourismusförderabgabe" in Rheinland-Pfalz rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2011
[Aktenzeichen: 6 C 11337/10.OVG und 6 C 11408./10.OVG])
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Dokument-Nr. 12213
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