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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.02.2013
- 67 S 275/12 -
Kein Recht zur Mietminderung wegen zunehmenden Fluglärms von einem schon bei Mietvertragsabschluss existierenden Flughafen
Mieter müssen mit zunehmendem Fluglärm rechnen
Wer eine Wohnung in der Nähe eines Flughafens anmietet, kann seine Miete später nicht wegen zunehmenden Fluglärms aufgrund eines Ausbaus des Flughafens mindern. Ein Vertrauen darauf, dass ein Zustand dauerhaft bleibt, besteht nicht. Mieter müssen daher immer mit einem zunehmenden Fluglärm rechnen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Landgericht Berlin stellte fest, dass der
Mieterin musste mit erhöhtem Fluglärm rechnen
Die
Kein Vertrauen auf Unveränderlichkeit des Zustands
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-onlin (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 487 GE 2013, 487 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 123 ZMR 2014, 123
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Dokument-Nr. 16329
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