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Landgericht Münster, Beschluss vom 07.01.2010
- 08 S 185/09 -
"Biofilm" im WC-Spülkasten sowie in der Waschmaschine begründet keinen Mietmangel bei ungeklärter Ursache
Recht zur Mietminderung besteht nicht
Ist die Ursache der Bildung eines "Biofilms" im WC-Spülkasten und in der Waschmaschine ungeklärt, so kann nicht von einem Mangel der Mietsache ausgegangen werden. Ein Recht zur Mietminderung besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein "Biofilm" im WC-Spülkasten und in der Waschmaschine einen
Ungeklärte Ursache einer Biofilmbildung schloss Mietmangel aus
Das Landgericht Münster entschied, dass das Vorhandensein des "Biofilms" keinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2014
Quelle: Landgericht Münster, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2010, Seite: 846 GE 2010, 846 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 87 WuM 2010, 87
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Dokument-Nr. 18603
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