Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2018
- 10 UF 838/18 -
Uneinigkeit bei der Namensvergabe: Namensbestimmungsrecht für das Kind kann auf einen Elternteil übertragen werden
Bei Namensvergabe ist in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen
Können sich Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht einigen, welchen Vor- bzw. Nachnamen das Kind künftig tragen soll, so kann das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg, wonach dabei in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen ist, aber auch Belange der Eltern mit zu berücksichtigen sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall konnten sich die Eltern des betroffenen Kindes, welche keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, nicht darauf einigen, welchen zweiten Vornamen und welchen Nachnamen das Kind künftig haben soll. Lediglich im Hinblick auf den ersten Vornamen bestand zwischen den Eltern Einigkeit. Die Eltern, welche sich noch vor der Geburt des Kindes getrennt hatten, teilten dem Standesamt Regensburg deshalb auch keinen Namen des Kindes mit.
Eltern beantragen beide Namensbestimmungsrecht
Sowohl die Mutter als auch der Vater beantragten beim Amtsgericht Regensburg, dass ihnen jeweils das Namensbestimmungsrecht übertragen werde. Dem Vater kam es dabei auch darauf an, dass sich aus dem Namen des Kindes dessen indische Wurzeln ergäben.
Wohl des Kindes bei Namensbestimmung entscheidend
Das Amtsgericht Regensburg übertrug in seiner Entscheidung der Mutter das Recht, den Nachnamen des Kindes zu bestimmen. Entscheidend war für das Gericht dabei u. a., dass das Kind zusammen mit einer Halbschwester im Haushalt der Mutter lebt. Aus Sicht des Gerichts entspreche es dem
Vater darf zur besseren Bindung zwischen Vater und Sohn zweiten Vornamen bestimmen
Das Recht zur Bestimmung des zweiten Vornamens übertrug das Gericht hingegen dem Vater. In einer Gesamtschau entspreche es dem
OLG bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts
Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg legte der Vater Beschwerde ein und beantragte beim Oberlandesgericht Nürnberg, ihm Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen. Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte diesen Antrag, da es die Auffassung des Familiengerichts in Regensburg zur Frage der Namensgebung teilte. Das Gericht befand, dass das Amtsgericht Regensburg eine ausgefeilte, am
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
- Amtsgericht Regensburg, Beschluss vom 30.05.2018
[Aktenzeichen: 209 F 758/18]
- BGH: Kein Recht eines Elternteils auf Alleinentscheidungsbefugnis zur Namensänderung bei unzulässiger Namensänderung für Kind
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016
[Aktenzeichen: XII ZB 298/15]) - Änderung des Nachnamens des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach einer Ehescheidung
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 18.03.2009
[Aktenzeichen: 14 A 167/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26658
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26658
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.