Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.11.2019
- 7 K 8461/18, 7 K 13803/17, 7 K 14642/17, 7 K 8560/18, 7 K 1410/18, -
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar?
VG Köln legt einschlägige Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vor
Das Verwaltungsgericht Köln hält das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat daher sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Die Kläger der zugrundeliegenden Verfahren leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur
VG: Generelles Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln nicht mit Grundgesetz vereinbar
Das Verwaltungsgericht Köln ist der Überzeugung, dass ein generelles Verbot des Erwerbs auch für schwerkranke Menschen in einer existenziellen Notlage nicht mit dem
Verfassungsmäßigkeit der Norm muss durch Bundesverfassungsgericht erfolgen
Das Gericht sah jedoch - anders als das Bundesverwaltungsgericht - keine Möglichkeit, dem durch eine verfassungskonforme Auslegung der Versagungsnorm zu entsprechen. Es sei von dem Willen des Gesetzgebers auszugehen, den Erwerb für Selbsttötungszwecke im BtMG generell auszuschließen. Da das Verwaltungsgericht an diese gesetzgeberische Entscheidung gebunden sei, müsse eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Norm durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online (pm/kg)
- Genehmigung zum Erwerb tödlicher Medikamente für gelähmte Patientin: Deutsche Gerichte hätten Beschwerde eines Witwers prüfen müssen
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: 497/09]) - EGMR lässt Beschwerde eines Witwers wegen Verweigerung eines Medikaments zur Selbsttötung zu
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Beschluss vom 31.05.2011
[Aktenzeichen: Beschwerdenummer: 497/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28117
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28117
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.