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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.08.2020
- L 13 AS 132/20 B ER -
Anspruch auf Mehrbedarf gegen Jobcenter wegen medizinisch notwendiger Nahrungsergänzungsmittel nach Magen-Bypass-Operation
Vorliegen einer kostenaufwändigen Ernährung im Sinne von § 21 Abs. 5 SGB II
Muss ein Leistungsberechtigter nach einer Magen-Bypass-Operation aus medizinischen Gründen Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen, steht ihm wegen einer kostenaufwändigen Ernährung ein Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 5 SGB II zu. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Magen-Bypass-Operation im September 2017 musste eine in Niedersachsen wohnhafte ALG-II-Empfängerin aus medizinischen Gründen zusätzlich zur Vollkost lebenslang
Kosten für Nahrungsergänzungsmittel stellen Mehrbedarf dar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied zu Gunsten der ALG-II-Empfängerin. Nach § 21 Abs. 5 SGB II werde ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2020
[Aktenzeichen: S 43 AS 108/20 ER]
- Kein Anspruch Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2016
[Aktenzeichen: L 6 AS 403/14]) - Arbeitslosengeld II: Einnahme von Vitaminen, Mineralien und Enzymen begründen keinen Mehrbedarf nach SGB II
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: L 9 AS 585/08])
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Dokument-Nr. 29267
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