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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 16.10.2020
- 3 B 72/20 -
Corona-Virus: Eilantrag einer Lehrerin gegen Quarantäneanordnung des Landkreises Osnabrück erfolglos
Verwaltungsgericht Osnabrück zur Quarantäne bei Kontaktpersonen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Eilantrag einer Lehrerin einer Oberschule im östlichen Landkreis Osnabrück gegen die vom Landkreis verfügte Absonderungsanordnung vom 12. Oktober 2020 abgelehnt.
Hintergrund der bis zum 22. Oktober andauernden
Kontaktpersonen bis zu 14 Tage ansteckungsverdächtig
Die Kammer hat den Antrag nach Durchführung einer Interessenabwägung abgelehnt. Die Absonderungsanordnung halte der rechtlichen Überprüfung stand. Sie finde ihre Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, das auch regele, wann von einem
Während Inkubationszeit erfolgter negativer Corona-Test nicht ausreichend
Auch ein während der
Schutz der Bevölkerung überwiegt Einzelinteresse
Auch die von der Kammer durchgeführte weitere Interessenabwägung komme zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse angesichts der Gefahr möglicher Folgeinfektionen vor dem Hintergrund aktuell deutlich gestiegener Infektionszahlen das Interesse der Antragstellerin an einer vorzeitigen Beendigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29328
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