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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.11.2020
- 3 MR 61/20 -
Eilantrag gegen Maskenpflicht an Grundschulen abgelehnt
Grundschüler müssen in Schleswig-Holstein weiterhin Masken tragen
Das OVG Schleswig hat im Eilverfahren die Maskenpflicht auf dem Schulgelände für Schüler in der Primarstufe (Grundschule) bestätigt.
Der Beschluss betraf die in der Schulen-Coronaverordnung des Bildungsministeriums vorgegebene
Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Sekundarstufe 1 rechtens
Unter Verweis auf seinen Beschluss vom 15. Oktober 2020 "
Auch keine gesundheitlichen Bedenken bei Kleinkindern
Laut Ad-hoc-Kommission SARS-CoV-2 der Gesellschaft für Virologie entspreche es nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass Kinder in der Pandemie und in der Übertragung keine Rolle spielten. So seien nach einer neuen Studie des Helmholtz-Instituts im ersten Halbjahr in Bayern sechsmal mehr Kinder mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert als gemeldet gewesen, davon knapp die Hälfte asymptomatisch. Darüber hinaus bestünden aus (fach-)ärztlicher Sicht auch bei jüngeren Kindern keine durchgreifenden gesundheitlichen Bedenken, wenn sie beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pausen einhielten. Bei gezieltem Anleiten sei auch jüngeren Kindern das Tragen einer Maske zu vermitteln. Aus jugendpsychiatrischer Sicht sei die Maske kein Problem, solange die Eltern als Vorbild wirkten und eine zuversichtliche Grund-stimmung herrsche.
Keine Berufung auf elterliches Erziehungsrecht möglich
Schließlich sei auch keine Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) gegeben. Der Verordnungsgeber habe lediglich in seinem Herrschaftsbereich eine Gleichbehandlung zu gewähren. Ein Vergleich zu der in Hamburg und Niedersachsen gegebenen pandemischen Lage verbiete sich daher. Auf das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG könne sich der Antragsteller schließlich nicht berufen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29477
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