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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2020
- 8 A 2020/20 -
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" und "B" genügt ohne Vorliegen einer Gehbehinderung nicht für Parkerleichterung
Orientierungslosigkeit aufgrund geistiger Behinderung begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Parkerleichterung
Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "G" und "B" genügt ohne Vorliegen einer Gehbehinderung nicht für eine Parkerleichterung. Auch eine Orientierungslosigkeit wegen einer geistigen Behinderung ändert daran nichts. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Bürger im Jahr 2019 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf die Gewährung einer
Kein Anspruch auf Parkerleichterung wegen fehlender Gehbehinderung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies den Antrag des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf die begehrte
Orientierungslosigkeit aufgrund geistiger Behinderung unbeachtlich
Zwar müsse die Behörde eine auf den Einzelfall bezogene gesonderte Ermessenserwägung anstellen, so das Oberverwaltungsgericht, wenn eine atypische Fallkonstellation vorliegt. Jedoch sei ein solcher Fall nicht wegen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2020
[Aktenzeichen: 14 K 8755/19]
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Dokument-Nr. 29490
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