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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 29.03.2021
- 6 L 258/21 -
Erfolgreicher Eilantrag gegen „Allgemeinverfügung über eine Testpflicht zum Zutritt zu Verkaufsstellen des Einzelhandels“ der Landeshauptstadt Potsdam
Allgemeinverfügung nach summarischer Prüfung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Unternehmens, das in Potsdam einen Baufachmarkt betreibt, gegen die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam erlassene „Allgemeinverfügung über eine Testpflicht zum Zutritt zu Verkaufsstellen des Einzelhandels“ vom 24. März 2021 (Sonderamtsblatt Nr. 10 der Landeshauptstadt Potsdam vom 24. März 2021) angeordnet.
Der Eilantrag hatte Erfolg, weil sich die angegriffene
Allgemeinverfügung inhaltlich nicht hinreichend bestimmt
Zur Überzeugung der Kammer leidet die
Widersprüchliche Angaben zur Angemessenheit und Erforderlichkeit
Zudem erweisen sich nach Auffassung der Kammer auch die in der Begründung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30067
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