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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.05.2021
- 4 StR 19/20 -
Urteil wegen Explosion bei der BASF in Ludwigshafen rechtskräftig
BGH bestätigt Urteil des LG Frankenthal
Die Verurteilung eines 65-jährigen Angeklagten im Zusammenhang mit der schweren Explosion auf dem Werksgelände der BASF in Ludwigshafen in Oktober 2016 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteils des Landgerichts Frankenthal bestätigt.
Das Landgericht hat den 65-jährigen Angeklagten im Zusammenhang mit der schweren
Trennschleifer versehentlich an benachbarter gasführender Leitung angesetzt
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung, die in einem Rohrgraben verlief, vorzunehmen. Bei einem seiner Arbeitsschritte setzte er seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Die dadurch entstandene Stichflamme erhitzte eine Ethylen-Fernleitung, was nach einigen Minuten zu zwei heftigen Explosionen und einer Feuerwalze führte. Durch Hitze und Druckwellen kamen vier Feuerwehrleute der alarmierten Werksfeuerwehr und ein Matrose eines im Betriebshafen liegenden Tankschiffs ums Leben. Vier weitere Feuerwehrleute und zwei Werksmitarbeiter wurden schwer verletzt.
Verursacher der Gefahrenquelle für bei Gefahrbekämpfung eingetretenen Tod verantwortlich
Der BGH hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30960
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