wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 23.12.2021
RO 5 E 21.2425 -

Bayern: Keine 2G-Regel für Textilgeschäft in Neutraubling

Ladengeschäft dient der Deckung des täglichen Bedarfs

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Eilbeschluss vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass ein Textileinzelhandels­geschäft in Neutraubling nicht unter die "2G-Regel" fällt.

Nach der 15. BayIfSMV ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote nur unter Beachtung der sogenannten 2G-Regel zulässig. Demnach dürfen lediglich geimpfte oder genesene Kunden das Ladengeschäft betreten. Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt für Ladengeschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Die Antragstellerin ist der Auffassung, dass diese Ausnahme auf ihr Ladengeschäft zutreffe. Nachdem gegen sie behördliche Maß- nahmen wegen fehlender 2G-Zutrittskontrollen eingeleitet wurden, begehrte die Antragstellerin gerichtliche Klärung.

Richter: Textilgeschäft der Antragstellerin dient der Deckung des täglichen Bedarfs

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat dem Antrag stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass das Textilgeschäft der Antragstellerin der Deckung des täglichen Bedarfs diene. Das Gericht stellte nicht die 2G-Regelung der Verordnung in Frage, sondern vielmehr deren Vollzug im Einzelfall. Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit "täglich" eintreten könne und von hinreichendem Gewicht sei. Dies sei beispielsweise bei im Wachstum befindlichen Kindern und Jugendlichen der Fall. Auch Erwachsene könnten einen jederzeit auftretenden Bedarf z.B. an Unterwäsche oder warmer Kleidung im Winter haben. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass dem Bedarf an Buchhandlungen oder Blumenfachgeschäften, die in der Verordnung von der 2G-Regel ausgenommen sind, größeres Gewicht und höhere Dringlichkeit zukomme.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: 2G-Regelung | Corona

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31219 Dokument-Nr. 31219

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31219

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?