Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2022
- 17 A 3319/20 -
Anspruch auf Änderung des Familien- und Geburtsnamens umfasst nicht Streichung des Geburtsnamens
Kein Anspruch auf Wegfall des Geburtsnamens
Der mögliche Anspruch auf Änderung des Familien- und Geburtsnamens umfasst nicht die Streichung des Geburtsnamens. Es besteht kein Anspruch auf Wegfall des Geburtsnamens. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Mann nach der Scheidung von seiner Frau seinen Geburtsnamen streichen lassen. Er führte seit der Heirat den Familiennamen "D. von A." Nur dieser sollte erscheinen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage des Mannes zurück. Dagegen richtete sich sein Antrag auf Zulassung der Berufung.
Kein Anspruch auf Streichung des Geburtsnamens
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei rechtens. Zwar sei es möglich seinen Familiennamen und seinen Geburtsnamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern zu lassen, es bestehe aber kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.11.2020
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32409
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.