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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.10.2022
- VIII ZB 58/21 -
BGH: Ankündigung der Weigerung zum Auszug wegen erfolgloser Suche nach Ersatzwohnung rechtfertigt vorbeugende Räumungsklage
Vorrausetzung für vorbeugende Räumungsklage ist nicht Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung
Erklärt der wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnungsmieter, er werde nicht ausziehen, wenn er keine Ersatzwohnung findet, so rechtfertigt dies eine vorbeugende Räumungsklage nach § 259 ZPO. Dafür ist nicht Voraussetzung, dass der Mieter die Wirksamkeit der Kündigung bestreitet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 erhielt der Mieter einer Wohnung in Schleswig-Holstein eine
Amtsgericht hielt vorbeugende Räumungsklage für zulässig, Landgericht nicht
Während das Amtsgericht Lübeck die
Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der vorbeugenden Räumungsklage
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Vermieter. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 05.05.2021
[Aktenzeichen: 27 C 398/21] - Landgericht Lübeck, Beschluss vom 23.09.2021
[Aktenzeichen: 14 T 25/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 1305 GE 2022, 1305 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 93 MDR 2023, 93 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 3778 NJW 2022, 3778 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 105 WuM 2023, 105
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Dokument-Nr. 32593
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