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Landgericht Coburg, Beschluss vom 04.08.2006
- 32 S 61/06 -
Autowaschanlage - bei ordnungsgemäßer Anlage keine Haftung für Spoilerabriss
Wenn beim Waschen in einer ordnungsgemäß funktionierenden Autowaschanlage der Spoiler abreißt, kann der Eigentümer des Fahrzeugs keinen Ersatz vom Betreiber der Anlage verlangen. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.
Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Anlage auf dem aktuellen Stand der Technik war.
Siehe zum Fall ausführlich die Entscheidung der Vorinstanz:
AG Coburg, Urt. v. 10.04.2006 - 12 C 462/04 -
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3264
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