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Landgericht München I, Beschluss vom 12.09.2023
- 14 T 9699/23 -
Anspruch einer sehbehinderten Beklagten auf Zurverfügungstellen der Schriftsätze als Audio-Datei
Auf Erforderlichkeit wegen Schwierigkeit des Rechtsstreits kommt es nicht an
Ist die Partei eines Rechtsstreits sehbehindert, besteht nach § 191 a GVG in Verbindung mit § 4 ZMV ein Anspruch auf Zurverfügungstellen der Schriftsätze als Audio-Datei. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies wegen der Schwierigkeit des Rechtsstreits erforderlich ist. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Mietsrechtstreites vor dem Amtsgericht München im Jahr 2023 verlangte die
Anspruch auf barrierefreien Zugang der Schriftsätze
Das Landgericht München I entschied zu Gunsten der Beklagten. Ihr stehe ein Anspruch auf barrierefreien Zugang der
Erforderlichkeit wegen Schwierigkeit des Rechtsstreits
Nach Auffassung des Landgerichts München I sei ohnehin der Erforderlichkeit des barrierefreien Zugang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2024
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Beschluss vom 20.06.2023
[Aktenzeichen: 421 C 3915/23]
Jahrgang: 2024, Seite: 398 GE 2024, 398 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2024, Seite: 685 NJW 2024, 685 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 1486 NJW-RR 2023, 1486
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Dokument-Nr. 34162
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