wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2024
2 ORbs 95/24 -

Freispruch nach Gesetzesänderung – Neue Cannabis-Regeln bewahren vor Fahrverbot

Angehobener THC-Grenzwert bewahrt Autofahrer vor Fahrverbot

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen 40-jährigen Betroffenen aus dem Landkreis Leer in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Dabei spielte eine neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle.

Zuvor hatte der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt. Zunächst ohne Erfolg. Denn er wurde vom AG Papenburg wegen einer Autofahrt unter Cannabiseinfluss (§ 24 a Straßenverkehrsgesetz) zu einer Geldbuße von 1.000€ und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt. Das AG hatte festgestellt, dass der Betroffene mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut ein Fahrzeug geführt hatte. Gegen dieses Urteil ging der Betroffene im Wege der sog. Rechtsbeschwerde vor, über des OLG entschieden hat.

Neuer Grenzwert führt zu Freispruch

Dabei kam dem Betroffenen eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung zugute: Denn als das AG am 9. Februar 2024 sein Urteil verkündete, galt für Autofahrten unter Cannabiseinfluss noch ein Grenzwert von 1,0 ng/ml. Daher stellte das AG seinerzeit zu Recht von einer Überschreitung des Grenzwertes ausgehen musste. Am 22. August 2024 - und damit nach dem Urteil des AG aber vor der Entscheidung des OLG - trat im Zuge der Cannabis-Legalisierung jedoch eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Grenzwert für Fahrten unter Cannabis-Einfluss auf 3,5 ng/ml änderte (§ 24 a Absatz 1a Straßenverkehrsgesetz). Diese Gesetzesänderung war aufgrund einer gesetzlichen Anordnung (§ 4 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen. Da der THC-Gehalt des Betroffenen unterhalb des neuen Grenzwertes lag, hob der Senat das Urteil des AG auf und sprach den Betroffenen frei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2024
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)

Urteile zu den Schlagwörtern: Bußgeldbescheid | Cannabis | Fahrverbot | Gesetzesänderung | THC-Wert | THC-Konzentration

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34400 Dokument-Nr. 34400

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34400

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?