Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Beschluss vom 12.10.2007
- 33 S 74/07 -
Wann ist eine Finanzberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig?
Ohne Erlaubnis kein Anspruch auf Honorar
Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung. Sie dürfen daher nur von Rechtsanwälten oder zugelassenen (öffentlichen und privaten) Personen und Stellen ausgeführt werden. Andere private Schuldner- oder Insolvenzberater sind hierzu nicht befugt und können für solche Leistungen daher grundsätzlich auch keine Vergütung fordern.
Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg entschiedener Fall, in dem ein solcher privater Finanzdienstleister zur Rückzahlung von fast 700 € Honorar verurteilt wurde. Darin, dass er die Antragsunterlagen für die
Sachverhalt
Die mit rund 40.000 € verschuldete Dame hatte sich im März 2006 an den Finanzdienstleister gewandt. Sie beauftragte ihn, Unterlagen zu fertigen, die über eine von ihm vermittelte Rechtsanwältin beim Insolvenzgericht zur Beantragung einer
Gericht weist Klage ab - Finanzdienstleister durfte keine Rechtsberatung geben
Mit Erfolg, denn Amts- und Landgericht Coburg gaben der Klage statt. Bei dem Tätigwerden des Beklagten habe nicht die wirtschaftliche, sondern die rechtliche Seite der Angelegenheiten der 70-Jährigen im Vordergrund gestanden. Es sei vorrangig darum gegangen, das gerichtliche Verfahren zur angestrebten
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften lauten:
Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der
Art. 1 § 3 RberG
...
9. die Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Schuldnern durch eine nach Landesrecht als geeignet im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung anerkannte Stelle im Rahmen ihres Aufgabenbereichs.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 01.02.2008
- Amtsgericht Coburg, Urteil vom 05.07.2007
[Aktenzeichen: 15 C 552/07]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5532
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5532
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.